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Die Kosten der Bestattung beinhalten:

Sie bestimmen den Umfang des Leistungspaketes. Ihre individuellen Wünsche werden vertraglich berücksichtigt und weisen jeweils einen entsprechenden Geldbetrag aus. Fragen Sie Ihren Vorsorgeberater – in jeder Preiskategorie ist eine Bestattung auszurichten. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten sowie anfallende Kosten auf.

  • städtische Gebühren (sind regional unterschiedlich und machen oft ca. 50 % der Bestattungskosten aus)

  • Eigenleistungen des Bestatters

  • Fremdleistungen wie zum Beispiel Grabmal, Blumenschmuck, etc.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Übernahme der Bestattungskosten haben sich geändert:

Die Krankenkassen sind nicht mehr zuständig. Jetzt haften die Erben für Ihre standesgemäße Bestattung – wenn Sie selbst nicht vorgesorgt haben. Ein Vorsorgevertrag kann die zu erwartenden Bestattungskosten absichern.

  • durch eine verzinsliche Treuhand – Einlage mit Ausfallbürgschaft

  • durch eine Bestattungskosten-Versicherung (Eintritt bis zum 80. Lebensjahr)

Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Erben sogar von den Kosten für die Grabstelle und Grabpflege befreien.